Gerichtsprozesse / Behördenverfahren

Wo möglich und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Arbeitsprozesse durch Vergleiche vermieden oder rasch beendet werden.

Wenn aber gestritten werden muss, vertrete ich voller Elan, vor allem vor den Arbeitsgerichten, dem Bundessozialamt, der Gleichbehandlungskommission, österreichweit.

Die Verhandlungen werden detailliert vorbereitet und von mir persönlich verrichtet. Nach jedem Verhandlungstermin folgt ein sofortiger Bericht mit genauer Empfehlung der weiteren Schritte.

Beratung

Ich berate vorwiegend Unternehmen aller Größen in arbeitsrechtlichen Fragen.
Dazu gehört die Erstellung oder Überarbeitung von Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen, Kollektivverträgen oder Richtlinien für Prozesse in der Personalabteilung.

Ich erstelle Gutachten zu Fragen des Individualarbeitsrechts (z.B. Betriebsübergang, leistungsorientiertes Entgelt, Arbeitszeitmodelle, Betriebsübungen) ebenso wie des Kollektivarbeitsrechts (z.B. anwendbarer Kollektivvertrag, Ansprüche laut echter / unechter Betriebsvereinbarung oder Betriebsübung, Kollektivvertragswechsel, Auslegung).

Zur Verhandlung einvernehmlicher Auflösungen oder geplanten Massenkündigungen werde ich ebenso zugezogen wie zur Lösung kleinerer Anliegen aus der täglichen HR-Arbeit.

Trainings / Schulungen

Heikle Mitarbeitergespräche, insbesondere Verwarnungen oder Kündigungen / Entlassungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat, auch unternehmensinterne Untersuchungen brauchen manchmal Vorbereitung.

Viele KlientInnen laden mich ein, für ihre MitarbeiterInnen arbeitsrechtliche Inhouse-Schulungen zu halten. Die Themen umfassen das gesamte Arbeitsrecht, von arbeitsrechtlichem Update über Umgang mit Krankenständen oder älteren Arbeitnehmern bis zu Haftungsfragen.